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Rechtliches

Barrierefreiheit

Unser Anspruch

theButler.network soll für alle nutzbar sein — auch mit Screenreader, ausschließlich per Tastatur, mit vergrößerter Darstellung oder bei eingeschränktem Farbsehen.

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA sowie an der europäischen Norm EN 301 549.

Grundlage dieser Erklärung

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Es gab keine Prüfung durch eine externe Stelle und keinen Test mit Nutzerinnen und Nutzern assistiver Technik.

Das ist eine Einschränkung, und wir benennen sie lieber, als sie zu verschweigen: eine Selbstbewertung findet, wonach sie sucht. Was unten steht, ist deshalb nicht in „konform / nicht konform" geteilt, sondern in gemessen und nicht geprüft.

Was gemessen ist

Diese Punkte werden bei jeder Veröffentlichung automatisch nachgerechnet. Nicht, weil das eine Prüfung ersetzt — sondern weil eine Zusage, die niemand nachrechnet, beim nächsten Umbau still falsch wird.

Was Ergebnis
Kontraste aller Textfarben gegen ihre Fläche, in hellem und dunklem Modus 32 Werte, alle über 4,5:1 (WCAG 1.4.3)
Fokusmarkierung gegen den Hintergrund über 13:1 in beiden Modi, gefordert sind 3:1 (WCAG 1.4.11)
Tastaturbedienung: jedes Bedienelement zeigt beim Anspringen eine sichtbare Markierung geprüft in hellem und dunklem Modus, keine Fundstelle ohne Markierung
Sprungmarke zum Hauptinhalt, erstes Element in der Tabreihenfolge vorhanden, Fokus landet nachweislich im Inhaltsbereich
Beschriftungen: jedes Eingabefeld und jede Schaltfläche hat einen Namen für Screenreader vollständig; Platzhaltertexte gelten uns dabei ausdrücklich nicht als Beschriftung
Tippziele mindestens 24 × 24 Pixel (WCAG 2.5.8) eingehalten; ausgenommen sind Verweise mitten im Fließtext, die die Norm selbst ausnimmt
Vergrößerung ist nicht gesperrt, Eingabefelder mindestens 16 Pixel eingehalten (WCAG 1.4.4)
Bewegung: die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" schaltet Animationen ab eingehalten — für CSS-Animationen zentral, für die JavaScript-gesteuerten Überblendungen einzeln je Komponente
Seitenstruktur: genau ein Hauptbereich je Seite eingehalten

Außerdem: Sprache und Textrichtung sind maschinenlesbar ausgezeichnet, einschließlich der Sprachen, die von rechts nach links geschrieben werden. Produktkarten sind echte Verweise und mit der Tastatur erreichbar. Antworten des Assistenten werden Screenreadern angekündigt, ebenso Ladezustände, Suchergebnisse, Abbrüche und Fehler — und zwar unterschieden, nicht alles als „fertig". Dialoge und die Bildergalerie halten den Tastaturfokus, geben ihn beim Schließen an die auslösende Stelle zurück und lassen sich mit Escape schließen.

Was nicht geprüft ist

  • Kein Test mit assistiver Technik in der Praxis. Wir haben nicht mit JAWS, NVDA oder VoiceOver gegengeprüft und nicht mit Menschen getestet, die täglich damit arbeiten. Automatisch messbar ist, ob ein Element einen Namen hat — nicht, ob dieser Name im Zusammenhang verständlich ist.
  • Kein externes Audit.
  • Nicht jeder Bereich gleich gründlich. Angesehen wurden Startseite, Chat, Katalog, Produktdetailseite, Anmeldung, Einstellungen und die Rechtstexte. Die 21 Kategorieseiten teilen sich denselben Aufbau und dieselben Bausteine, wurden aber nicht einzeln durchgegangen.
  • Die Seite /edwin ist noch nicht überarbeitet. Sie stammt aus einem Vorgängerprojekt, ist von keiner Stelle aus verlinkt und im hellen Modus schlecht lesbar. Sie wird entweder umgebaut oder entfernt.
  • Inhalte von Händlern. Produktbilder und Produkttexte stammen aus den Feeds der Händler. Wenn dort ein Bild ohne sinnvolle Beschreibung liegt, können wir es benennen, aber nicht ersetzen.

Bedienung

Ohne Maus: Alle Funktionen sind mit der Tastatur erreichbar. Die erste Tabulator-Taste auf jeder Seite führt zur Sprungmarke, von dort direkt in den Inhalt.

Mit Screenreader: Der Chat ist über ein beschriftetes Eingabefeld bedienbar. Dass Edwin arbeitet, dass Produkte gekommen sind, dass die Antwort fertig ist oder dass etwas schiefging — all das wird angesagt. Der laufende Text selbst wird bewusst nicht Wort für Wort gemeldet: eine Ansage pro Silbe unterbricht die Vorlesestimme dauernd und macht die Seite unbenutzbar.

Alternative Zugangswege: Wenn Ihnen eine Funktion nicht zugänglich ist, schreiben Sie uns — wir liefern die gewünschte Information auf einem anderen Weg.

Barrieren melden

Ist Ihnen etwas aufgefallen, das nicht zugänglich ist?

E-Mail: accessibility@thebutler.network

Bitte nennen Sie, wenn möglich: die betroffene Seite, was Sie tun wollten, was nicht funktioniert hat, und mit welcher Technik Sie unterwegs sind (Browser, Screenreader, Betriebssystem).

Wir antworten innerhalb von 5 Werktagen und nennen dabei, ob und bis wann wir die Barriere beheben können. Wenn wir sie nicht beheben können, sagen wir auch das — und warum.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39116 Magdeburg
https://mlbf-barrierefrei.de

Rechtlicher Hinweis

Nach unserer Einschätzung ist der Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für theButler.network nicht eröffnet: Auf dieser Website werden keine Verbraucherverträge geschlossen (§ 2 Nr. 26 BFSG). Der Kauf findet beim jeweiligen Händler auf dessen eigener Website statt. Unabhängig davon erfüllen wir die Voraussetzungen der Kleinstunternehmensausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG.

Wir sind also weder verpflichtet, diese Erklärung zu veröffentlichen, noch eine externe Prüfung zu beauftragen. Wir veröffentlichen sie trotzdem — weil ein zugängliches Angebot für uns keine Frage der Rechtspflicht ist, und weil ein Text, der beschreibt, was tatsächlich gemessen wurde und was nicht, mehr wert ist als eine Konformitätsbehauptung ohne Grundlage.